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Auslandsrecruiting & Recht

Visum und Aufenthalt: So kommen internationale Fachkräfte rechtssicher nach Deutschland

Ein Überblick über die wichtigsten Wege zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte im Bau, vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz bis zur Westbalkanregelung.

Von Andreas Bock02. November 20263 Min. Lesezeit
Visum und Aufenthalt: So kommen internationale Fachkräfte rechtssicher nach Deutschland
Wer Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU beschäftigen möchte, kommt um das Thema Aufenthaltsrecht nicht herum. Das klingt kompliziert, folgt aber klaren Regeln. Mit dem weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten in den letzten Jahren deutlich erweitert.

Die wichtigsten Wege im Überblick

  • Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung: Wer eine im Ausland erworbene, in Deutschland anerkannte Qualifikation hat, kann mit einem passenden Arbeitsplatzangebot einen Aufenthaltstitel erhalten.
  • Berufserfahrene: Für bestimmte Fälle genügt eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Ausbildung in Verbindung mit Berufserfahrung und einem Mindestgehalt.
  • Anerkennungspartnerschaft: Fachkräfte können einreisen und arbeiten, während das Anerkennungsverfahren läuft, wenn Arbeitgeber und Fachkraft sich dazu verpflichten.
  • Ausbildung: Junge Menschen können für eine qualifizierte Berufsausbildung nach Deutschland kommen, in der Regel mit ausreichenden Deutschkenntnissen.
  • Westbalkanregelung: Staatsangehörige bestimmter Westbalkanstaaten können im Rahmen eines jährlichen Kontingents auch ohne anerkannte Qualifikation beschäftigt werden.

Typischer Ablauf

  1. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  2. Prüfung bzw. Anerkennung der Qualifikation
  3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, sofern erforderlich
  4. Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung
  5. Einreise und Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde ein beschleunigtes Verfahren beantragen. Gegen eine Gebühr werden Fristen verkürzt und Termine bei der Auslandsvertretung schneller vergeben. Für planungsorientierte Bauunternehmen kann sich das lohnen.

Häufige Verzögerungsgründe

Unvollständige Unterlagen, fehlende Übersetzungen, lange Wartezeiten bei Botschaften und unklare Zuständigkeiten sind die häufigsten Ursachen für Verzögerungen. Eine sorgfältige Vorbereitung spart hier oft Monate.

Wichtiger Hinweis

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich regelmäßig. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den Einzelfall immer mit den zuständigen Behörden oder spezialisierten Partnern.

Fazit

Der rechtliche Weg ist gut planbar, wenn man ihn kennt. Mit vollständigen Unterlagen und einem klaren Ablauf lassen sich Verzögerungen deutlich reduzieren.
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